Für Patient:innen mit Erstattungsmöglichkeit orientieren sich die Kosten der osteopathischen Behandlung am Höchstsatz der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Private Krankenversicherung
Für privat Versicherte und Zusatzkrankenversicherte ist die osteopathische Behandlung ohne Rezept möglich und wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet.In Abhängigkeit des gewählten Tarifes erfolgt in der Regel eine volle/teilweise Erstattung der Kosten für Osteopathie (Alternativmedizin und Naturheilverfahren). Bitte informieren Sie sich vor Beginn der ersten Behandlung, welche Leistungen im Einzelfall von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernommen wird.
Beihilfen
Für Beihilfe Versicherte ist die osteopathische Behandlung ebenfalls ohne Rezept möglich und wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Beihilfe nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstattet und ein Eigenanteil verbleibt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Osteopathie ist aktuell noch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch erstatten seit 2012 immer mehr Kostenträger anteilig osteopathische Leistungen. Bitte klären Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Beteiligung der Kosten stattfindet. Ist dies der Fall, benötigen Sie ein Privatrezept für Osteopathie von Ihrem Arzt. Durch die Mitgliedschaft im VOD erfülle ich die Voraussetzungen zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Für alle Versicherten gelten die gleichen Bedingungen. Sie treten in Vorleistung und Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen fallweise rückwirkend den Rechnungsbetrag. Nachträgliche Änderungen an der Rechnung werden aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.